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AHV-Rechner Schweiz 2026

AHV/IV/EO und ALV Beiträge berechnen — für Angestellte und Selbständige. Zeigt AN- und AG-Anteil mit aktuellen Sätzen 2026.

Eingabe

Erwerbsstatus

CHF/Mo

13. Monatslohn

Beitragssätze 2026

VersicherungANAGTotal
AHV/IV/EO5.3%5.3%10.6%
ALV (bis CHF 148'200)1.1%1.1%2.2%
Total6.4%6.4%12.8%

Ihr AN-Beitrag/Jahr (AHV + ALV)

CHF 6'656

= CHF 555/Monat

Aufschlüsselung Arbeitnehmer

JahresbruttolohnCHF 104'000
AHV/IV/EO (5.3%)− CHF 5'512
ALV (1.1%)− CHF 1'144
Total AN-AbzügeCHF 6'656

Arbeitgeber-Anteil (zur Info)

AHV/IV/EO AG (5.3%)CHF 5'512
ALV AG (1.1%)CHF 1'144
Total AG-BeitragCHF 6'656

Der AG-Anteil wird direkt vom Arbeitgeber an die Ausgleichskasse überwiesen — kein Abzug von Ihrem Lohn.

Gesamtbeitrag AN + AGCHF 13'312

ALV-Basis begrenzt auf CHF 148'200 p.a.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die AHV-Beiträge 2026?

Der AHV/IV/EO-Beitragssatz beträgt 2026 insgesamt 10.6% des AHV-pflichtigen Einkommens. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen je 5.3%. Bei der ALV (Arbeitslosenversicherung) sind es je 1.1% bis zu einem Jahreslohn von CHF 148'200.

Gibt es eine AHV-Obergrenze?

Für Angestellte gibt es keine Beitragsobergrenze bei der AHV — die 5.3% werden auf den gesamten Lohn erhoben. Bei der ALV hingegen gilt eine Obergrenze von CHF 148'200 Jahreslohn (2026). Darüber wird kein ALV-Beitrag mehr fällig.

Was ist der Unterschied zwischen AHV, IV und EO?

AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), IV (Invalidenversicherung) und EO (Erwerbsersatzordnung für Militär und Mutterschaft) werden gemeinsam als einheitlicher Lohnabzug erhoben. Die 5.3% AN-Beitrag teilen sich auf: AHV 4.35%, IV 0.7%, EO 0.25% (2026).

Wie zahlen Selbständige AHV?

Selbständigerwerbende zahlen AHV nach einem degressiven Tarif auf den Reingewinn (nach Abzug der Berufskosten). Bei einem Reingewinn über CHF 57'400 gilt ein Satz von 10.0%. Darunter gelten reduzierte Tarife. Die Beiträge werden direkt an die zuständige Ausgleichskasse entrichtet.

Wann beginnt die AHV-Beitragspflicht?

Angestellte sind ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag AHV-beitragspflichtig. Nicht Erwerbstätige (z.B. Studierende) ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag. Die Beitragspflicht endet mit dem Erreichen des Rentenalters (65 Jahre, ab 2028 schrittweise vereinheitlicht).

Alle Angaben ohne Gewähr. Quellen: BSV (Bundesamt für Sozialversicherungen), AHVG. Kein Ersatz für offizielle Auskünfte der Ausgleichskasse.