Lohnabzüge in der Schweiz: Was zwischen Brutto und Netto verschwindet
Der erste Schweizer Lohnausweis ist für viele ein kleiner Schock: Zwischen dem vereinbarten Bruttolohn und dem, was am Monatsende auf dem Konto landet, klafft eine spürbare Lücke. Diese Lücke ist kein Zufall, sondern eine Reihe klar definierter Abzüge. Wer sie kennt, kann seinen Lohnausweis Zeile für Zeile nachvollziehen — und Fehler erkennen.
Die fixen Sozialabzüge
Drei Abzüge treffen praktisch jeden Angestellten und sind im Satz einheitlich geregelt:
- AHV/IV/EO — 5.3 %: finanziert Alters-, Invaliden- und Erwerbsersatzleistungen. Es gibt keine Obergrenze; der Satz gilt auf den ganzen Lohn.
- ALV — 1.1 %:die Arbeitslosenversicherung, fällig bis zu einem Jahreslohn von CHF 148'200 (2026). Lohnteile darüber sind ALV-frei.
- NBU — variabel: die Nichtberufsunfallversicherung für Freizeitunfälle, meist zwischen 0.8 und 2.0 % je nach Versicherer und Branche.
Der variable Brocken: BVG
Der grösste und am stärksten schwankende Abzug ist der Pensionskassenbeitrag (BVG). Anders als AHV oder ALV hängt er von Ihrem Alter, Ihrem Lohn und dem Reglement Ihrer Kasse ab. Die gesetzlichen Altersgutschriften reichen von 7 % des koordinierten Lohns bei den Jüngsten bis 18 % ab 55 Jahren. Deshalb sinkt der Nettolohn bei unverändertem Brutto, je älter Sie werden — ein Effekt, den vereinfachte Rechner gern unterschlagen.
Steuern: meistens separat
Ein zentraler Unterschied zu vielen anderen Ländern: Die Einkommenssteuer wird bei Schweizer Angestellten in der Regel nicht vom Lohn abgezogen. Sie reichen einmal jährlich eine Steuererklärung ein und zahlen die Steuer separat — über provisorische Raten oder eine Schlussrechnung. Die Ausnahme sind Quellensteuerpflichtige: Bei ihnen zieht der Arbeitgeber die Einkommenssteuer direkt vom Lohn ab.
Eine Beispielrechnung
Nehmen wir CHF 7'000 Bruttolohn pro Monat, 35 Jahre alt, nicht quellensteuerpflichtig:
- AHV/IV/EO 5.3 %: −CHF 371
- ALV 1.1 %: −CHF 77
- NBU (angenommen 1.0 %): −CHF 70
- BVG (koordinierter Lohn, 10 %, hälftig): rund −CHF 250
Macht rund CHF 768 Sozialabzüge — der Nettolohn liegt also bei etwa CHF 6'232, bevor irgendeine Steuer bezahlt ist. Die genauen BVG- und NBU-Zahlen hängen von Ihrer Kasse und Ihrem Versicherer ab; verbindlich ist immer Ihr persönlicher Lohnausweis. Für eine schnelle, kantonsgenaue Annäherung nutzen Sie am besten den Brutto-Netto-Rechner.
Was der Arbeitgeber zusätzlich trägt
Auf Ihrem Lohnausweis steht nur Ihre Hälfte. Der Arbeitgeber zahlt den gleichen AHV- und ALV-Anteil nochmals, mindestens die Hälfte des BVG, die gesamte Berufsunfallversicherung und Beiträge an die Familienausgleichskasse. Ihr Bruttolohn kostet den Betrieb also spürbar mehr, als die Zahl im Vertrag vermuten lässt — ein Punkt, der bei Lohnverhandlungen oft hilft, die Perspektive der Gegenseite zu verstehen.
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Häufige Fragen
Wie viel wird vom Bruttolohn in der Schweiz abgezogen?
Für AHV/IV/EO und ALV zusammen sind es rund 6.4 % (5.3 % + 1.1 %). Dazu kommen die NBU-Prämie (meist 0.8–2.0 %) und der BVG-Beitrag, der je nach Alter und Lohn variiert. Insgesamt liegen die Sozialabzüge meist zwischen 12 und 18 % des Bruttolohns — die Einkommenssteuer ist dabei noch nicht enthalten.
Ist die Einkommenssteuer im Lohnabzug enthalten?
Für die meisten Angestellten nein. Sie zahlen die Einkommenssteuer separat über die jährliche Steuererklärung. Nur Quellensteuerpflichtige haben den Steuerabzug bereits im Lohn — bei ihnen wird die Einkommenssteuer direkt einbehalten.
Was ist die NBU und warum wird sie abgezogen?
NBU steht für Nichtberufsunfallversicherung. Sie deckt Unfälle in der Freizeit ab und ist ab durchschnittlich 8 Wochenstunden beim selben Arbeitgeber obligatorisch. Die Prämie trägt in der Regel der Arbeitnehmer allein; die Höhe hängt vom Versicherer und der Branche ab.
Welche Abzüge zahlt der Arbeitgeber zusätzlich?
Der Arbeitgeber zahlt denselben AHV/IV/EO-Anteil (5.3 %) und ALV-Anteil (1.1 %) nochmals, mindestens die Hälfte der BVG-Beiträge sowie die gesamte Berufsunfallversicherung (BU) und Familienausgleichskasse. Diese Arbeitgeberkosten erscheinen nicht auf Ihrem Lohnausweis, sind aber Teil Ihrer Gesamtkosten für den Betrieb.
Quellen
- Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV): Beitragssätze 2026
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)
- Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV): Quellensteuer
Alle Angaben ohne Gewähr und nach bestem Wissen auf Stand 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuer-, Vorsorge- oder Rechtsberatung.